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Techniken zur Realisierung von Augmented Reality

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Techniken zur Realisierung von Augmented Reality    Seite 2 von 11 1.2 Anforderungen an Au gmented Reality Systeme Im Vergleich zu Virtual Reality Systemen haben Augmented Reality Systeme andere Ansprüche. Folgende fünf Punkte werden diese Unterschiede aufzeigen.   Tragbarkeit   Bildgenerator   Darstellung   Tracking   Erfassung   Tragbarkeit VR-Systemen:  Hier  befindet  sich  der  Benutzer  meist  nur  an  einem  bestimmten  Platz.  Er  bewegt  sich  nicht räumlich in der realen sondern nur in der virtuellen Umgebung. AR-Systemen: Dadurch das der User ständig in der realen Umgebung ist, bzw. mit der Umgebung agiert, muß das AR-System auch fähig sein ortsunabhängig zu funktionieren. Der Benutzer sollte vom System nicht in seiner Bewegungsfreiheit eingegrenzt werden. Deshalb ist es wichtig, daß es in sich geschlossen ist. Um dies zu gewährleisten, müssen die Komponenten klein und leicht sein. Bildgenerator VR: Hier wird dem Benutzer eine komplette virtuelle Umgebung bereit gestellt. Dazu wird viel hochauflösende Grafik  benötigt.  Dementsprechend  wird  bei  VR  ein  sehr  leistungsfähiger  Bildgenerator  verwendet,  um  die fotorealistischen Bilder zu erzeugen. AR: Hier sieht der Benutzer immer die reale Welt. Die zusätzlichen Daten werden nur auf die reale Szene überlagert. Deshalb ist hier nicht so viel Grafikleistung nötig. Es genügen oft schon Strichgrafiken oder auch nur Text um die Information darzustellen. Darstellung VR:  Wie  gerade  erwähnt  benötigt  man  sehr  viel  Grafik.  Deshalb  werden  auch  hohe  Anforderungen  an  das Darstellungsgerät  gestellt.  Um  die  hohen  Auflösungen  an  den  Benutzer  zubringen,  muß  das  Display  diese Auflösung und die Farbenvielfalt verarbeiten können. AR: Hier reichen in viele Fällen monochrome Anzeigen aus. Da die reale Umgebung mit den virtuellen Daten erweitert wird. Erst wenn sowohl die realen als auch die virtuellen Daten zusammen in einem Display dargestellt werden, steigen die Anforderungen an das Visualisierungsgerät. Tracking VR:  Da sich der  Benutzer  in  einem  VR-System  nur  wenig  räumlich  bewegt,  muß  das  Tracking  System  auch keine große Reichweite besitzen. Ebenso braucht es nicht so genau funktionieren, da der Benutzer sich in der virtuellen  Umgebung  befindet.  Ungenauigkeiten  fallen  weniger  auf,  da  dem  Benutzer  die  Relation  zwischen realer Aktion und virtueller Reaktion fehlt. AR: Hier benötigt man genau das Gegenteil. Da sich der Benutzer weiträumig bewegen kann, muß das Tracking System auch eine hohe Reichweite haben. Auch in die Genauigkeit ist man hier viel anspruchsvoller. Dies ist wichtig, damit die zusätzlichen virtuellen Informationen auch an der richtigen Stelle eingeblendet werden. Ohne diesen Anspruch ist die Überlagerung der Bilder nicht mehr deckungsgleich. Siehe Kapitel 2. Erfassung VR: Da die komplette Realität vom Computer generiert wird, benötigt man keine Erfassung. AR: Erfassung ist nur für bestimmte AR-Systeme relevant, und zwar alle diejenigen, die die reale  Szene mit einer  Kamera  aufnehmen.  Wenn  man  virtuelle  Daten  in  die  Szene  einblendet,  muß  man  wissen  wo  sie  hin gehören. Deshalb muß man auch erkennen welche Objekte gerade betrachtet werden. Ohne diese Erfassung ist keine Zuordnung möglich.
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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